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Polizei HamburgSicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt: Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt:
Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt: Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt:
Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt: Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt:
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Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw. Der besondere Verkaufspreis (SVKP) wird an Bedienstete und Mitarbeiter im In- und Auslande, die bei den nachstehenden Unternehmen oder Ämtern angestellt sind, gegen Vorlage entsprechender Nachweise gezahlt: Sicherheitsdienste, Kommunalbehörden, Polizisten, Richter, Bundespolizei, Zölle, THW, Berufsfeuerwehr und Bw.